Die Aufgaben des Entwässerungsverbands
Gemäss § 2 der Verbandssatzung
- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
- Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
- Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
- Herstellung und Unterhaltung von Wegen und Straßen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe,
- Grundstücke durch Verbandsgräben zu entwässern und zu bewässern.
- Die Gewässerunterhaltung ist naturnah durchzuführen. Die Bedeutung des Gewässers als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensstelle für Pflanzen und Tiere, ist zu berücksichtigen.
- Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts.
- Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung, soweit ein entsprechender Beschluß der Verbandsorgane dieses vorsieht. Hierfür ist eine die Unterabteilung „Beregnungsgemeinschaft Stöckte“ eingerichtet. Die Zuständigkeiten finden Sie unter :“Organe des Verbandes„.